

Die Zaun-Baugenehmigung sorgt für die Einhaltung einheitlicher Regelungen und Vorgaben beim Zaunbau. Im Allgemeinen ist der Zaun natürlich dafür gedacht, Ihr Grundstück und Sie zu schützen. Dennoch stellt sich vor dem Bau meistens die Frage: Brauchen Sie überhaupt eine Genehmigung, und wenn ja, wieso – und woher erhalten Sie diese? In einigen Fällen ist es möglich, einen Gartenzaun ohne Genehmigung aufzustellen.
Dabei gelten jedoch strikte Vorschriften zur Höhe. Obendrein müssen Sie natürlich die lokalen Bauvorschriften einhalten, die je nach Bundesland und dem Bebauungsplan der jeweiligen Gemeinde variieren. Die Lage Ihres Grundstücks sorgt ebenfalls für unterschiedliche Vorgaben.
Wir möchten Ihnen mit unserem kleinen Beitrag einen Einblick in die rechtlichen Grundlagen zum Zaunbau und zur Baugenehmigung ermöglichen. Sie finden außerdem die passenden Zäune und Gartentore in unserem Shop. Diese können Sie so konfigurieren und einstellen, dass am Ende alle notwendigen Vorgaben erfüllt werden. Dafür stehen Ihnen nicht nur unsere Experten telefonisch und schriftlich zur Seite, sondern auch unser Konfigurator. Zu diesem etwas weiter unten noch mehr!
Wann die Zaun-Baugenehmigung notwendig wird
Jede Zaunanlage gilt vor dem Gesetz als eine bauliche Anlage, also unterliegt sie dem Baurecht des Bundeslands. Darum sind lokale Bauvorschriften der Hauptpunkt bei der Entscheidung, ob am Ende eine Genehmigung benötigt wird oder nicht. Sie sollten sich am besten bei den örtlichen Behörden oder direkt beim Rathaus informieren. Oftmals können Sie Ihre Zäune problemlos bis zu 120 cm hoch bauen. Höhere Anlagen oder solche, die eine besondere Form besitzen, müssen aber meistens doch mit einer Zaun-Baugenehmigung ausgestattet sein.
Sehr hohe Zäune, Mauern und auch Sichtschutzzäune benötigen andere Genehmigungen. Teilweise sind einzelne Grundstücke mit Gestaltungsvorschriften versehen. An öffentlichen Verkehrsflächen wird darum meist ein guter Doppelstabmattenzaun genutzt. Genau diese finden Sie bei uns im Onlineshop. Die Metallzäune lassen sich hervorragend anpassen und konfigurieren!
Wie hoch darf ein Zaun ohne Genehmigung sein?
Die erlaubte Höhe richtet sich nach der Landesbauordnung und den kommunalen Vorschriften. Meist sind jedoch Wohngebiete mit einer Maximalhöhe von 120 cm oder 160 cm ausgestattet. In Ausnahmen können sogar bis zu 200 cm ohne Genehmigung gebaut werden. Bei der Nutzung von Sichtschutzelementen sind die Regeln anders. Sie können zwar meist eher hoch gebaut werden, müssen dann aber mit mehr Abstand zum Nachbarsgrundstück errichtet werden. Informieren Sie sich unbedingt vorab.
Tipp: Bevor Sie sich für eine Einzäunung entscheiden, sollten Sie sich damit beschäftigen, was überhaupt als Einfriedung gilt. In unseren anderen Blogbeiträgen haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zur Einfriedung und zur Einfriedungspflicht erklärt. Sehen Sie sich dort gerne um und erfahren Sie mehr zu Bauanträgen im Außenbereich.
Wichtig zu wissen ist, dass immer alle Bauteile zur Gesamthöhe hinzugezählt werden. Unabhängig von der Zaunart gilt: Die Zaunhöhe wird am höchsten Punkt gemessen. Das heißt, wenn Ihre Zaunpfosten 180 cm hoch sind, die Matte aber nur 160 cm, gilt der Zaun trotzdem als 180 cm Zaun. Beachten Sie diese Besonderheit bei der Zaun-Baugenehmigung.
Rechtliches zum Zaun an oder auf der Grundstücksgrenze
Bei einem Bauantrag für einen Zaun auf der Grenze zum Nachbarn greift meistens das sogenannte Nachbarschaftsrecht beziehungsweise Nachbarschaftsgesetz. Auch hier sind die Rechte und Pflichten stark abhängig von der Region. Sie sollten sich also immer individuell zur Rechtslage an Ihrem Standort informieren. Meistens ist es erlaubt, Ihren Zaun zum Nachbarn direkt auf der Grenze zu errichten.
In diesem Fall handelt es sich um eine gemeinsame Einfriedung. Das heißt, beide Grundstücksbesitzer dürfen den Zaun nutzen und die Kosten werden in der Regel geteilt. Genau deshalb muss zuerst mit jedem Eigentümer gesprochen werden. Natürlich darf Ihr Zaun mit und ohne Baugenehmigung das Nachbargrundstück nicht beeinträchtigen! Darum gelten strikte Bestimmungen.
So müssen Änderungen am Zaun besprochen und beidseitig abgestimmt werden. Für kleinere Dinge wie ein paar Dekorationen auf Ihrer Seite sind logischerweise keine großen Umfragen in der Nachbarschaft notwendig. Steht aber zum Beispiel der Wunsch nach neuen Elementen im Raum müssen sie das Nachbarrecht beachten. Die Ortsüblichkeit ist ebenfalls nicht unwichtig. Sie gibt an, wie das Erscheinungsbild und die Maximalhöhen aussehen sollen.
Einfriedungspflicht – wenn der Zaun zur Pflicht wird
Die Landesbauordnungen haben teils eine Pflicht zum Zaunbau eingeführt. In diesen werden Grenzabstände, Voraussetzungen, Art der Abgrenzung und mehr angegeben. Wenn Sie gerne mehr erfahren würden, sehen Sie sich auf unserem informativen Blog um. Dort finden Sie auch einen Artikel zu den verschiedenen Zaunarten.
Besondere Vorschriften für den Zaunbau
Neben Höhe und Standort sind einige weitere Dinge zu beachten. So ist ein Maschendrahtzaun nicht wie eine Mauer zu behandeln – und ein Sichtschutzzaun kann nicht mit einem niedrigen Schmuckzaun verglichen werden.
Hinweis: Wie immer variieren die Angaben je nach Bundesland. Sofern Sie in Baden-Württemberg leben, müssen Sie sich also an die dort geltenden Bestimmungen halten. Selbiges gilt für Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und jedes andere Bundesland.
Material und Gestaltung
Auflagen zu den Materialien lassen sich fast immer im Bebauungsplan nachlesen. Massive Konstruktionen aus Beton sind meistens genehmigungspflichtig und dürfen nur mit Zustimmung gebaut werden. Bei zusätzlichen Elementen an Ihrem Zaun, wie einem Doppelstabmattenzaun Sichtschutz, kann es zu weiteren Einschränkungen kommen. Zu diesen zählen unter anderem klassische Sichtschutzrollen und Sichtschutzstreifen.
Straßen- und öffentliche Gehwegsnähe
Eine Zaun-Baugenehmigung an der Straße ist mit etwas mehr Aufwand verbunden. Der Grund ist simpel: Ihre Anlage darf die Sicht beim Straßen- und öffentliche Gehwegsnähe
Eine Zaun-Baugenehmigung an der Straße ist mit etwas mehr Aufwand verbunden. Der Grund ist simpel: Ihre Anlage darf die Sicht beim Fahren und Gehen nicht einschränken. Darum sind zusätzlich öffentliche Gehwege betroffen. Bevor Sie einen Zaun an diesen Gebieten bauen oder mit weiteren Zaunelementen erweitern, müssen Sie sich unbedingt an die örtlichen Behörden wenden.. Darum sind zusätzlich öffentliche Gehwege betroffen. Bevor Sie einen Zaun an diesen Gebieten bauen oder mit weiteren Zaunelementen erweitern, müssen Sie sich unbedingt an die örtlichen Behörden wenden.
Bei Denkmalschutz und Wohnanlagen
Der Denkmalschutz schränkt die Bebauung von Denkmälern stark ein. In bestimmten Wohnanlagen gelten ähnliche Regelungen. Sie haben hier meistens keine individuelle Wahl und müssen mit den Zäunen vorliebnehmen, welche vorgeschrieben werden. Neben dem Material werden meist die Farbe und die Bauhöhe vorgegeben.
Profitipps vor dem Zaunbau
Da wir nicht nur Experten für hochwertiges Doppelstabmattenzaun Zubehör und Doppelstabmatten sind, haben wir Ihnen nachfolgend die wichtigsten Profitipps für eine sichere Bebauung aufgeführt. Mit diesen Schritten und Hinweisen sollten Sie schnell und einfach an Ihre Zaun-Baugenehmigung gelangen.
Bebauungsplan Ihrer Gemeinde prüfen
Prüfen Sie den Plan Ihrer Gemeinde. Dort finden Sie die Angaben, die Sie suchen. Ersparen Sie sich Ärger mit Nachbarn und Behörden, indem Sie vor dem Zaunkauf nach den Angaben sehen. Anschließend können Sie mit unserem Zaunkonfigurator dafür sorgen, dass diese erfüllt werden. Sofern Sie mit Ihrem Nachbarn gemeinsame Sache machen, sollten Sie sich zu zweit an die Auswahl setzen.
Mit unserem Konfigurator können Sie den Zaun so anpassen, dass er ohne eine Zaun-Baugenehmigung gebaut werden darf – oder eben den Anforderungen der Genehmigung entspricht. Sie erhalten sogar direkt die passenden Pfosten dazu, wenn Sie wünschen.
Nachbarn informieren und ansprechen
Sprechen Sie mit Ihren Nachbarn. Informieren Sie diese über den Bau und besprechen Sie bei einer gemeinsamen Einfriedung, wie es um die Kostenverteilung steht. Sofern Sie kein gutes Verhältnis zu Ihren Nachbarn haben, sollten Sie sich an die Vorschriften halten und auf Abmachungen verzichten. Das erspart lange Diskussionen und kann Streitigkeiten vorbeugen.
Höhe und Standort des Zauns planen
Planen Sie dann frühzeitig, wo der Zaun stehen soll. Bei modularen Systemen wie diesen aus unserer Produktpalette können Sie kreativ werden. Entscheiden Sie flexibel, wo Sie den Zaun wirklich brauchen und wo nicht. So können Sie den Materialbedarf gering halten und bezahlen nur, was Sie tatsächlich benötigen.
Tipp: Zeichnen Sie eine Skizze von Ihrem Grundstück. Diese erlaubt es Ihnen, sich auszuprobieren. Nutzen Sie Ihre Gestaltungsfreiheit und probieren Sie auf der Skizze alles einmal aus. Suchen Sie sich gerne auch Inspiration! Auf unserem Blog und auf verschiedenen weiteren Webseiten können Sie tolle Ideen für Tore, Zäune und andere Optionen erhalten.
Bauamt kontaktieren
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Zaun genehmigungspflichtig ist, lohnt sich eine kurze Anfrage beim Bauamt. Die Mitarbeiter können Ihnen schnell sagen, welche Vorschriften in Ihrer Gemeinde gelten. Durch die Absprache sind alle notwendigen Eckdaten schnell geklärt.
Zusammenfassung: Das Wichtigste zur Zaun-Baugenehmigung
Abschließend möchten wir Ihnen noch einmal zusammenfassen, was genau bei der Zaun-Baugenehmigung und dem Bau ohne Genehmigung zu beachten ist. Natürlich handelt es sich um allgemeine Angaben. In verschiedenen Regionen kann es weiterhin zu Abweichungen kommen. Eine individuelle Anfrage lohnt sich also.
Hier finden Sie die wichtigsten Punkte:
- Die Höhe und der Standort auf dem Grundstück bilden die Basis. Sie sind oft auf 120 cm oder 160 cm festgelegt. Je höher der Zaun, desto mehr Abstand muss meistens zum nächsten Grundstück eingehalten werden.
- Bei massiven Zäunen mit Sichtschutz oder Optionen aus Beton sind strenge Vorschriften gegeben. Nähe zum Nachbarn wird weniger geduldet. Weiterhin dürfen Ihre baulichen Anlagen den Straßenverkehr nicht beeinträchtigen.
- An öffentlichen Wegen und Straßen gelten wichtige Regeln, die den Straßenverkehr schützen. Hier sind meistens nur kleine oder niedrige Versionen erlaubt.
- Suchen Sie sich einen Mitarbeiter bei der örtlichen Behörde und sprechen Sie über den Plan zur Bebauung in Ihrer Gemeinde. So erhalten Sie sichere und verlässliche Angaben, ohne später raten zu müssen, ob nun eine Genehmigung notwendig ist oder nicht.
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