

Sie planen einen Zaun? Dabei wird sicherlich irgendwann die Frage aufkommen, wie hoch dieser eigentlich sein darf. Doch das lässt sich nicht mit einer einzigen Zentimeterangabe beantworten. Die zulässige Höhe in Deutschland hängt unter anderem vom Bundesland, dem örtlichen Bebauungsplan, kommunalen Satzungen, dem Nachbarrecht und dem Wohngebiet ab. Wird die Regelung missachtet, können Strafen drohen. Im schlimmsten Fall muss der Zaun sogar wieder abgebaut werden.
Bevor Sie also einfach loslegen und Stäbe, Pfosten, Matten und Beton kaufen, sollten Sie sich zuerst über die Rechtslage informieren. Wir von ZaunScout unterstützen Sie anschließend bei der technischen Planung, der Auswahl der passenden Zaunhöhe sowie der Zusammenstellung von Matten, Pfosten, Toren und Zubehör.
Wie hoch darf ein Zaun ohne Genehmigung sein?
Durch Hecken, Zäune, Mauern und alle anderen Einfriedungen werden die Lichtverhältnisse und die Grenzverläufe mehr oder weniger stark beeinträchtigt. Um Streit mit dem Nachbarn zu verhindern und die Ästhetik des Wohnortes zu bewahren, gibt es daher verschiedene Regularien für die Gesamthöhe eines Zaunes, einer Mauer oder einer anderen Einfriedung.
Die tatsächliche Höhe ist jedoch Ländersache und hängt auch beispielsweise davon ab, ob es sich um einen Sichtschutzzaun oder einen Zaun zum Nachbarn handelt. In vielen Bundesländern dürfen Sichtschutzzäune beispielsweise bis zu 1,80 m oder 2,00 m errichtet werden, ohne dass eine Zaun-Baugenehmigung nötig ist.
Wichtig: Ein Zaun kann genehmigungsfrei beziehungsweise verfahrensfrei sein und trotzdem gegen andere Vorschriften verstoßen. Prüfen Sie deshalb vor der Bestellung den Bebauungsplan und die örtlichen Satzungen und fragen Sie bei Unklarheiten schriftlich beim zuständigen Bauamt nach.
Art und Ort des Zaunes – Maximalhöhe beim Zaun
Vorgaben gibt es je nach Bundesland, je nach Zauntyp und je nach Ort des Zaunes. Beispielsweise wird es immer dann bereits etwas enger, wenn Ihr Nachbargrundstück an das eigene Land anschließt. Hierbei müssen Abstände eingehalten werden. Das gilt für die Eigentümer aus beiden Richtungen.
Öffentliche Grundstücke, Wege und Straßen
Wenn Ihr Grundstück an einen öffentlichen Weg oder eine Straße grenzt, gelten meist besondere Vorschriften für die Höhe des Gartenzauns. Diese können sich je nach Gemeinde unterscheiden.
Direkt an Straßen und Gehwegen dürfen Sie ohne Baugenehmigung in vielen Bundesländern nur Zäune bis maximal 1,20 m oder 1,50 m Höhe errichten. Alle höheren Zäune benötigen eine baurechtliche Genehmigung. Wird Ihr Zaun zu hoch gebaut, könnten Autofahrer möglicherweise nicht mehr in Ecken oder auf Vorfahrtsstraßen hineinblicken.
Tipp: Rufen Sie vor dem Bau am besten kurz beim Gemeinde- oder Bauaufsichtsamt an. Dort können Sie als Grundstückseigentümer nachfragen, wie es um einen Zaun ohne Beeinträchtigung des Blick- und Sichtfeldes steht. In den meisten Bundesländern – etwa Berlin, Hessen und Rheinland-Pfalz – erhalten Sie so schnell alle notwendigen Informationen und eine Zustimmung.
Nachbarschaftsrecht: Wie hoch darf der Zaun zum Nachbarn sein?
Die erlaubte Zaunhöhe zum Nachbarn wird durch das Nachbarrechtsgesetz, kommunale Satzungen und die Bauordnung des Landes geregelt. Je nach Standort können daher unterschiedliche Vorgaben für Zaunhöhe, Grenzabstand und Ausführung gelten. Allerdings wird hier auch unterschieden.
Bei einem Zaun auf der Grundstücksgrenze ist die Freiheit etwas eingeschränkter als beispielsweise bei einem Sichtschutz, bei dem der korrekte Abstand zur Grenze eingehalten wird. Eine schriftliche Nachbarvereinbarung kann Konflikte reduzieren, ersetzt aber keine baurechtliche Prüfung.
Wie hoch darf ein Gartenzaun sein?
Die meisten Regionen, etwa große Teile in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, sind mit einer Gartenzaun-Höhe von bis zu 150 cm zufrieden. Zumindest dann, wenn alle beteiligten Parteien einverstanden sind. Ohne gegenseitige Zustimmung sieht das Verhältnis anders aus. In diesem Fall dürfen sogar nur 120 cm bis 130 cm Höhe erreicht werden.
Soll der Zaun höher oder anders ausgeführt werden, als es die örtlichen Regeln vorsehen, kann je nach Rechtslage eine Genehmigung oder Abweichung erforderlich sein. Welche Unterlagen dafür benötigt werden und ob eine Beteiligung des Nachbarn vorgesehen ist, erfahren Sie bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde.
Sichtschutzzaun oder Lärmschutzzaun
Das Erscheinungsbild eines Sichtschutz- und Lärmschutzzauns ist natürlich nur dann sinnvoll, wenn dieser eine gewisse Höhe besitzt. Unsere Kunden bevorzugen hier meist unsere 180 cm hohen Doppelstabmattenzäune oder gleich einen 2 m hohen Doppelstabmattenzaun. Sofern das Einverständnis aller Parteien vorliegt, ist das kein Problem.
Eine Baugenehmigung ist aber in vielen Landesregelungen Pflicht, weswegen Sie bei diesen Zaunhöhen besonders sorgfältig prüfen sollten, ob das jeweilige Recht eine Errichtung ohne weiteres erlaubt.
Grenzbebauung und Abstandsregelungen
Zusätzlich zu den Höhenregelungen kommen auch Abstandsregeln hinzu. Eine Grenzbebauung ist nur dann mit der Einfriedungspflicht einvernehmlich, wenn alle zustimmen. Alternativ müssen Sie auf Ihrem eigenen Grundstück bauen und beim Zaunbau bestimmte Mindestabstände einhalten.
Wie groß der Abstand sein muss, hängt davon ab, wie hoch der Zaun am Ende sein wird. In vielen Bundesländern gelten beispielsweise mindestens 50 oder 60 cm zur Grenze. Informieren Sie sich immer bei Ihrer Gemeinde und beim örtlichen Bauamt. Das verhindert teure Umbauten oder den Worst Case: gar keinen Zaun.
Regionale Regelungen und Kommunen
Je nachdem, wo Sie wohnen, können die konkreten Regelungen variieren. In manchen Bundesländern stehen die Regeln im Landesbaurecht. Sie werden dann meistens durch örtliche Satzungen erweitert. Einige Bundesländer nutzen Gestaltungssatzungen, um Material und Höhe vorzugeben.
Sehen Sie sich daher alle Informationen individuell für Ihr Bundesland und noch einmal spezifisch für Ihren Wohnort an. Das Bauamt kann Ihnen weiterhelfen und ist oft telefonisch sowie schriftlich erreichbar.
Praktische Tipps zu Zaun und Zaunhöhe
Bevor es um konkrete Zentimeterangaben geht, lohnt sich ein Blick auf den geplanten Zauntyp. Nicht jeder Zauntyp wirkt gleich hoch, auch wenn er die gleiche tatsächliche Höhe besitzt. Transparente Zäune werden oft als niedriger empfunden. Da wir hochwertige Zaunelemente und mehr selbst verkaufen, können wir Sie mit wertvollen Tipps unterstützen.
Ein klassisches Beispiel ist der Doppelstabmattenzaun. Durch seine offene Gitterstruktur wirkt er weniger massiv als ein geschlossener Holzzaun. Er ist flexibel anpassbar und kann einfach genau an die Vorgaben zur Höhe des Zauns angepasst werden. Die Versionen in unserem Shop sind pulverbeschichtet und somit nicht nur schick, sondern vor allen Dingen auch extrem robust. Nutzen Sie unseren Doppelstabmattenzaun-Konfigurator, um Ihren individuellen Zaun zu erstellen.
Planen Sie eine Umrüstung? Dann können Sie einen vorhandenen Zaun mit einem Doppelstabmattenzaun-Sichtschutz aus unserem Shop erweitern. Bitte stellen Sie in diesem Fall dem Bauamt erneut die Frage, wie hoch Ihr Zaun sein darf. Möglicherweise führen die Sichtschutzelemente zu einer geringfügigen Änderung der geltenden Regelungen.
Material und Gestaltung
Die Zaungestaltung sieht natürlich nicht nur Abgrenzungen vor – schließlich müssen Sie irgendwie in den Garten und wieder hinauskommen. Dabei werden Gartentore verwendet. Auch diese unterliegen einigen Regeln, die Sie kennen sollten. Sie können sich dazu direkt beim Bauamt beraten lassen. Die Bestimmungen variieren je nach Einfriedung, Nachbargrenze und notwendigen Mindestabständen.
Den Nachbarn ansprechen – mit Tipps vom Profi
Meistens entscheidet am Ende das Gespräch mit Ihrem Nachbarn über Erfolg oder Niederlage. Darum sollten Sie offen, freundlich und ehrlich miteinander umgehen. Suchen Sie das Gespräch, sobald die Idee für den Zaun entsteht. Möglicherweise ist Ihr Nachbar sogar so interessiert, dass eine Grenzbebauung in Ordnung ist. Dann ist sogar eine Kostenbeteiligung möglich.
Erklären Sie, warum Sie einen Zaun benötigen. Zum Beispiel, weil ein neues Haustier bei Ihnen eingezogen ist oder weil Ihre Kinder etwas sicherer spielen sollen. Sprechen Sie über Höhe, Material und Ihre Vorstellungen. Setzen Sie sich gemeinsam an die schöne Gestaltung und bieten Sie an, den Zaun beidseitig mit Zubehör auszustatten.
Häufige Fragen zur Zaunhöhe
Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie hier noch einmal im Überblick:
Eine pauschale Höhenangabe gibt es nicht. Ob ein Zaun ohne Baugenehmigung errichtet werden darf, hängt unter anderem von der Landesbauordnung, dem Bebauungsplan, kommunalen Satzungen sowie der Art und dem Ort des Zauns ab. In vielen Bundesländern sind Zäune bis 1,80 m oder 2,00 m unter bestimmten Voraussetzungen verfahrensfrei. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass sie auch zulässig sind. Prüfen Sie daher immer die örtlichen Vorschriften und erkundigen Sie sich im Zweifel bei Ihrer Gemeinde oder dem zuständigen Bauamt.
In der Regel wird die Höhe zwischen der maßgeblichen Geländeoberfläche und der Oberkante des Zauns gemessen. Bei aufgeschüttetem Boden, Gefälle oder unterschiedlichen Geländehöhen kann die Berechnung abweichen. Klären Sie den maßgeblichen Bezugspunkt deshalb bei der Gemeinde oder der Bauaufsichtsbehörde.
Je nach Bundesland kann eine Einfriedungspflicht vorliegen. In Niedersachsen besteht beispielsweise eine Einfriedungspflicht und auch in Hessen gibt es eine Einfriedungspflicht zwischen Nachbarn. In Bayern dagegen gibt es beispielsweise keine gesetzliche Einfriedungspflicht. In Berlin ist die Einfriedungspflicht nur bei ortsüblicher Einfriedung nötig. Prüfen Sie diesbezüglich also am besten, welche Regelung in Ihrem Bundesland gilt.
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